Energieausweis

Der Energieausweis

Was ist ein Energieausweis?

Unter dem Begriff Energieausweis ist ein Schriftstück zu verstehen, auf welchem die energetischen Eckdaten eines Wohn- oder Bürogebäudes dokumentiert werden. Die Ausstellung eines Energieausweises und die zur Ausstellung berechtigten Personen werden dabei in der BRD mit Hilfe der so genannten Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt. Dies ist allerdings kein originär nationales Recht, sondern vielmehr eine direkte Umsetzung der EG-Richtlinie 2002/91/EG (EPBD Energy Performance of Buildings Directive) in nationales Recht.

 

Welche Vorteile haben Energieausweise?

Aus dem Dokument ist zwar kein ganz direkter Rückschluss auf die realen späteren Energiekosten möglich, aber dennoch können Mieter und Käufer, mindestens mit Hilfe eines Experten, der den Energieausweis genau analysiert, einen klaren Eindruck der energetischen Eckdaten eines Gebäudes bekommen. Auf dem Energieausweis finden sich dazu unter anderem die standardisierten Werte zum Primärenergiebedarf, Endenergiebedarf und Energieverbrauchskennwert. Insbesondere der letzte Wert ist interessant wird er doch direkt aus den Verbrauchswerten der zurück liegenden drei Jahre berechnet.

Für den Sonderfall der öffentlich genutzten Gebäude besteht laut der EnEV sogar eine Aushang-Pflicht des Energieausweises in Deutschland. Betroffen davon sind grössere Gebäude, in denen Behörden oder öffentliche Stellen untergebracht sind und die darüber hinaus von vielen Menschen frequentiert werden. Hier muss der Energieausweis des Gebäudes gut sichtbar aufgehängt werden und sorgt so für Transparenz. Gebäude, deren schlechter energetischer Zustand vom Steuerzahler extra finanziert werden muss, werden so einen schweren Stand haben.

Wer darf einen Energieausweis ausstellen?

Die EnEV regelt gibt detaillierte Regelungen für die Ausstellungsberechtigten von bereits bestehenden Gebäuden vor. Austellungsberechtigte sind demnach unter anderem Hochschulabsolventen in den Studiengebieten Architektur, Baumanagement, Bauphysik oder Maschinenbau. Aber auch Handwerksmeister, deren Arbeitsschwerpunkt beispielsweise in den Bereichen Heizungsbau oder Installation liegt, können qualifiziert sein. Schließlich kommen natürlich auch staatlich geprüfte Gebäudetechniker oder Techniker in den Disziplinen Bauingenieurwesen oder Hochbau als Ausstellungsberechtigte in Frage.

Neben dieser grundlegenden Qualifikation müssen alle Kandidaten entweder während ihres Studiums einen Schwerpunkt der Ausbildung im Bereich des energiesparenden Bauens gehabt haben, eine entsprechende mindestens zwei Jahre dauernde Berufserfahrung auf diesem Gebiet haben oder aber eine entsprechende Fortbildung vorweisen können. Energieausweise für Wohngebäude dürfen von allen nach den eben genannten Kriterien qualifizierten Personen ausgestellt werden, Energieausweise für Nichtwohngebäude hingegen dürfen nur von Hochschul- oder Fachhochschulabsolventen ausgestellt werden.

Ein gründlicher Vergleich der zahlreichen Ausstellungsberechtigten von Energieausweisen kann im ersten Schritt am besten online erfolgen. Auf diese Weise kann der Interessent am schnellsten einen qualifizierten Ansprechpartner vor Ort finden.