Endlager – in Deutschland ist das Atommüll Endlager Problem noch nicht gelöst

Als Endlager für den deutschen Atommüll wird Gorleben wohl nicht mehr infrage kommen

Die Notwendigkeit der Lagerung und Entsorgung von radioaktiven Abfällen ist eine erhebliche Herausforderung, die sich im Zuge der Nutzung von Atomkraft beziehungsweise Kernenergie ergibt. Da es keine direkte Möglichkeit gibt, um diese vollständig zu verwerten oder unschädlich zu machen, sollen sie sie an einem besonders gesicherten Ort gelagert. Ein Ort, an dem diese Abfälle endgültig gelagert werden sollen, wird im Allgemeinen als Endlager bezeichnet, wobei dieser Begriff nur selten im Zusammenhang mit anderen Abfallarten verwendet wird. Die Problematik der Endlagerung von Atommüll in Deutschland ist immer auch eine Frage des Strahlenschutzes.

In Deutschland gibt es im Bereich der Endlager zum einen das Konzept, dass relativ schwach radioaktive Stoffe mit einer überschaubaren Halbwertszeit von unter 30 Jahren, nach der also die Hälfte des strahlenden Materials zerfallen ist, im Bereich der Oberfläche gelagert werden. Bei anderen Materialien, bei denen ein nennenswerter Zerfall der radioaktiven Inhaltsstoffe nach gängigem Forschungsstand bis zu einige Millionen Jahre dauern kann, wird das Konzept der Lagerung in großer Tiefe verfolgt.

Gorleben nicht mehr im Rennen?

Bekannt wurde in diesem Zusammenhang als Endlager besonders der Salzstock in Gorleben, welcher von 1979 bis 2000 eingehend auf seine Eignung hin untersucht wurde. Gewählt wurde dieser Standort besonders aus verschiedenen regionalpolitischen Gründen. Die Untersuchungen wurden jedoch von der damaligen rot-grünen Regierung beendet, da die geologische Stabilität dieses Standortes über mehrere 100000 Jahre hinweg fraglich erschien. Bis heute ist ein mögliches Endlager an diesem Standort Gegenstand politischer Diskussionen. Derzeit wird dort nur ein oberirdisches Zwischenlager betrieben.

Schacht Konrad, Schachtanlage Asse

Ein anderer möglicher Standort ist die ehemalige Eisenerzgrube Konrad, wo ab 2007 nach mehreren gerichtlichen Auseinandersetzungen die Umrüstung für eine Nutzung als Endlager durchgesetzt wurde. Das frühere Salzbergwerk Asse II , welches bereits 1964 stillgelegt wurde, ist momentan Gegenstand von Untersuchungen. Von 1967 bis 1978 wurde es bereits zu Versuchszwecken zur Lagerung von schwach radioaktiven Abfällen benutzt. Das Salzbergwerk Morsleben wurde ab 1979 von der DDR als Lagerstätte genutzt, eine Stilllegung ist in nächster Zeit geplant.

Standortauswahlgesetz, Standortauswahlverfahren und Suchprozess

Seit 2013 gibt es eine gesetzliche Regelung für die Standortauswahl einer atomaren Endlagerungsstätte. Seit dem 16.05.2017 ist das  “Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle (Standortauswahlgesetz – StandAG)” in Kraft. Es regelt das Standortauswahlverfahren für (insbesondes) hochradioaktive Abfälle und detailliert den Suchprozess. In der Phase II werden übertägige Erkundungen in den ermittelten Standortregionen durchgeführt. Inder der Phase III werden schließlich an 2 Standorten Erkundungsbergwerke errichtet, an denen intensive untertägige Erkundungen durch Erkundungsbohrungen und seismische Messungen erfolgen.

Die Suche nach einem passenden Standort wird vermutlich noch Jahrzehnte dauern. Die Frage der Endlagerung ist also nicht geklärt und wird damit weiter von großer Bedeutung sein.